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Lob und Kritik

„Mit der VBG läuft’s glatt“ – Mit diesem Anspruch sind wir täglich unterwegs. Sagen Sie uns, wenn wir ihn besonders gut erfüllt haben. Aber auch, wenn es mal nicht so glatt lief.  Wir freuen uns über Lob und nehmen Kritik ernst.

Lob & Kritik

Damit wir Ihr Anliegen best- und schnellstmöglich bearbeiten können bitten wir Sie je nachdem um folgende Angaben:

  • Datum und Uhrzeit
  • Linie
  • Haltestelle
  • Fahrtrichtung
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  • Ihr Anliegen

    (Sie erhalten ausserdem eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.)

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    Häufige Fragen

    Wir haben uns häufig gestellte Fragen mit den entsprechenden Antworten auf einer Seite zusammengestellt.

    Fahrgastrechte

    Ab 1. Januar 2021 gelten erweiterte Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr.

    Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung. Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.

    Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie weitere Rechte bei Verspätungen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.

    Falls Sie nicht bis zum Zielort gefahren sind, weil der Zweck der Reise wegen der zu erwartenden Verspätung respektive dem Ausfall der Verbindung obsolet geworden ist, können sich den Fahrausweis wie bisher rückerstatten lassen. Das können Sie entweder am Abgangs-, Umsteige- oder Zielort oder beim entsprechenden Transportunternehmen tun.

    ZVV-Contact Kundendienst

    Ob Sie eine allgemeine Frage haben oder eine persönliche Beratung wünschen, ZVV-Contact erteilt Ihnen Auskünfte zu allen Themen des öffentlichen Verkehrs im Kanton Zürich.

    Der Kundendienst ist jeden Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr für Sie im Einsatz: contact@zvv.ch, Telefon 0800 988 988 (gratis).